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15.11.2011

Volksabstimmung zu S 21

CDU Gemeindeverband Willstätt

Von Tobias Fahrner

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am 1. Adventssonntag, den 27. November, sind Sie aufgerufen, über das Projekt Stuttgart 21 abzustimmen.

Diese Abstimmung wurde erst durch eine bewusste Täuschung möglich, in der die Abgeordneten der Regierungsfraktion bewusst gegen eine Gesetzesvorlage des Kabinetts stimmten. Doch nicht nur bei der Art, wie die Volksabstimmung erst möglich wurde, hat man getäuscht – vielmehr verstehen es die Gegner von S21 immer wieder,  Fakten so umzudeuten, dass diese in ihre Welt passen.

Obwohl wir hier in Willstätt weit weg von Stuttgart sind und damit auf den ersten Blick wenig von dem Großprojekt S21 betroffen zu sein scheinen  und obwohl  viele den Begriff „S21“ fast nicht mehr hören können , sehen wir es als CDU–Gemeindeverband Willstätt als unsere Aufgabe, einige der immer wieder gebetsmühlenhaftig wiederholten, so genannten Argumente der S21-Gegener klar zu stellen.

Der CDU Gemeindeverband Willstätt spricht sich für den Bau von S21 aus und auch dafür, dass das Land bei seiner Finanzierungszusage bleibt. Stimmen Sie deshalb am 27. November mit

Nein ab.

Wir möchten Ihnen diese Empfehlung mit den nachfolgend aufgeführten Argumenten begründen.

Für weitere Informationen, seien Ihnen die zahlreichen Internetseiten (z. B. http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/default.aspx) nahe gelegt.

  • Viele Gegner möchten glaubhaft machen, dass Sie am 27. November darüber abstimmen können, ob  S21 gebaut wird oder nicht. Tatsächlich geht es jedoch lediglich darum, ob das Land seinen zugesagten Finanzierungszuschuss zurück zieht oder nicht, da es sich um ein Bundesprojekt handelt für dessen Finanzierung der Bund und die Bahn zuständig sind.
  • Ebenso wird oft zu verstehen gegeben, dass die frei werdenden Bundesmittel -  sollte S21 tatsächlich nicht gebaut werden -  automatisch dem Ausbau der Rheintalstrecke zu Gute kommen. Tatsächlich ist es aber so, dass das Geld zurück in den Bundeshaushalt fließen würde und es dort bzgl. der weiteren Verwendung einer weiteren Abstimmung bedarf. Es ist kaum vorstellbar, dass die Abgeordneten der anderen Bundesländer nochmals Geld nach Baden-Württemberg zuweisen, nachdem man die ursprünglichen Finanzmittel für S21 nicht wollte.
  • Die Befürworter eines modernisierten Kopfbahnhofs (so genannte K21 – Variante), wollen glauben machen, dass man aus S21 einfach aussteigen kann und am nächsten Tag an die Umsetzung von K21 gehen kann. Tatsächlich dauerte es 15 Jahre bis die Bahn bei S21 das Baurecht hatte. So lange dauerte der Gang durch die Instanzen inkl. Anhörungen, Abwägungen, Bearbeitung von Einwänden, gerichtliche Entscheidungen etc.
    Sowohl der Landtag als auch der Stuttgarter Gemeinderat hatten dieses Thema unzählige Mal auf der Tagesordnung. Im Stuttgarter Hauptbahnhof existiert bereits seit  1998  ein so genanntes Turmforum, in dem man sich über S21 informieren kann. Dies hatte lange Zeit keinen Menschen interessiert und ebenso sah man nirgendwo größere Proteste, Demonstrationen etc. – bis alle im Sommer 2010 aus ihren Löchern schlüpften und meinten, ein nach 15 Jahren Verfahrensdauer erhaltenes Baurecht im Nachhinein kippen zu können.
    Sollte man doch zur Erkenntnis gelangen, dass man K21 favorisiert  - wobei diese und zahlreiche andere Varianten im Rahmen des Verfahrens zu S21 sorgfältig abgewogen wurden – so hieße dies, dass alles von neuem beginnt. Wenn dann in mehr als 10 Jahren K21 gebaut werden dürfte, wäre der Zug im wahrsten Sinne des Wortes abgefahren und die Ost – West Magistrale würde an Baden-Württemberg vorbei laufen (Frankfurt – Passau). Reisende vom Badischen Richtung München würden in einem Hochgeschwindigkeitszug nach wie vor die Geislinger Steige im Schneckentempo hochschleichen.
  • Wie hoch die Ausstiegskosten wirklich sind, weiß nicht einmal die Landesregierung selbst. Auf einer Informationsseite des Staatsministeriums mit Argumenten für und gegen S21 steht zum einen, dass man mit ca. 350 Millionen Ausstiegskosten rechne und zum anderen mit bis zu 1,5 Milliarden Euro. Diese Aussagen bzw. vielmehr diese „Nicht-Aussagen“ zeigen bereits nach einem guten halben Jahr die Uneinigkeit und Inkompetenz der Landesregierung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, es gibt noch zahlreiche weitere Argumente, die für S21 sprechen, wir wollen es aber bei den oben genannten an dieser Stelle bewenden lassen.

Unabhängig der Gründe, die für S21 sprechen sind wir der Überzeugung, dass es in Deutschland nach wie vor selbstverständlich sein muss, dass wenn jemand nach jahrelangen Verfahren ein gültiges Baurecht hat, er dies auch ausüben kann.

Noch etwas zum Nachdenken: Es wird immer argumentiert, dass die Kosten (aktuell geschätzt ca. 4,5 Milliarden Euro) in keinem Verhältnis zum Nutzen stünden.

Wenn in der Eurokrise das schlimmste Szenario eintritt und die kriselnden Länder Pleite gehen, könnte Deutschland unter Berücksichtigung aller Verflechtungen nach Berechnungen des IFO – Instituts mit bis zu 465 Milliarden Euro haften  - Stuttgart 21 kostet im Vergleich dazu gerade mal
1 %.....

Deswegen: Gehen Sie am 27. November zur Volksabstimmung und stimmen Sie mit „Nein“ (Nein zum Ausstieg der Finanzierung des Landes“).