Sie sind hier: Home        Die weitere Entwicklung der Gemeinde Willstätt hinsichtlich der Baugebiete und Bauplatzvergabe
15.11.2010

Die weitere Entwicklung der Gemeinde Willstätt hinsichtlich der Baugebiete und Bauplatzvergabe

Stellungnahme der CDU-Fraktion zur Grundsatzdiskussion des Gemeinderats vom 04.11.2010

Von CDU-Fraktion

Am 04.11.2010 diskutierte der Gemeinderat in einer außerplanmäßigen Sitzung über die mittel- und langfristige Entwicklung der Wohnbauflächen der Gemeinde Willstätt in allen Ortsteilen. Die Frage der Ausweisung neuer Baugebiete stand ebenso auf der Agenda wie die Vergabe- und Förderpraxis bei Bauplätzen. Grundlagen sind der möglichst sparsame Umgang mit der Flächenversiegelung sowie der Flächennutzungsplan.

Die CDU-Fraktion positioniert sich wie folgt:

Die Gemeinde Willstätt mit ihren fünf Ortsteilen ist zwischen den beiden Großen Kreisstädten Kehl und Offenburg eine interessante Gemeinde mit einer hohen Lebensqualität und noch typisch ländlich geprägten Charakter sowie einer guten Infrastruktur. Dies sind erhebliche Vorteile gegenüber der beiden Großen Kreisstädte Kehl und Offenburg, die vom Regionalverband Südlicher Oberrhein als Mittel- und Oberzentrum eingestuft sind.  Willstätt hingegen ist als Kleinzentrum ausgewiesen und hat dadurch alle Entwicklungsmöglichkeiten, die die Gemeinde gegenüber den beiden Großen Kreisstädten sowohl bei der Infrastruktur wie auch in der Entwicklung als familienfreundliche Wohngemeinde charmant erscheinen lassen. Gerade in den letzten Jahren hat die Gemeinde im Sozial-, Kinder- und Jugendbereich und nicht zuletzt auch im Bildungsbereich unter der maßgeblichen Entscheidung der CDU-Fraktion, die mit Abstand größte Fraktion im Gemeinderat ist, erhebliche Investitionen getätigt, die sie im Ortenaukreis bis in Spitzenpositionen gebracht hat. Auch bei den Freizeitangeboten in kultureller wie auch in sportlicher Hinsicht ist die Gemeinde mit ihren Ortsteilen sehr gut aufgestellt.

Mit diesen Voraussetzungen hat die Gemeinde Willstätt frühzeitig unter maßgeblicher Beteiligung der CDU-Fraktion den Weg bereitet, um im Wettbewerb zwischen den beiden Großen Kreisstädten Kehl und Offenburg insbesondere hinsichtlich der demografischen Entwicklung bestehen zu können.

Eine weitere große Herausforderung ist nun die weitere Entwicklung hinsichtlich der Baugebiete und Bauplatzvergaberichtlinien. Aufgrund der demografischen Entwicklung gilt es neben den erfolgreichen Bemühungen als familienfreundliche Gemeinde auch in diesem Bereich, sich gegenüber den beiden Nachbarstädten, aber auch gegenüber anderen Nachbargemeinden ins richtige Licht zu stellen und sich als attraktive Gemeinde zu präsentieren. Hierbei hat die Gemeinde allerdings auf einige Vorgaben zu achten, die in den einzelnen Ortsteilen der Gesamtgemeinde eine unterschiedliche Entwicklung zulassen. Während die Ortsteile Willstätt und Sand, die  aufgrund ihrer geografischen Nähe in weiterer Zukunft zusammenwachsen werden, durch den Regionalverband Südlicher Oberrhein für eine stärkere Bevölkerungsentwicklung von außen vorgesehen sind, sind die Ortsteile Legelshurst, Eckartsweier und Hesselhurst nur für eine sogenannte Eigenentwicklung vorgesehen. Bei der vorgegebenen Eigenentwicklung für Legelshurst, Eckartsweier und Hesselhurst bedeutet dies, dass gerade bei der Genehmigung von neuen Baugebieten die Größe bzw. Anzahl der Bauplätze und die Laufzeiten von den Einwohnerzahlen der jeweiligen Ortsteile abhängig sind.

 

Die CDU-Fraktion vertritt deshalb folgende Auffassung und macht sich bei der künftigen Entwicklung unserer Gemeinde für folgende Vorgehensweise stark:

1. Ortskerne stärken

Die alten Ortskerne der einzelnen Ortsteile müssen mit Leben erfüllt bleiben, weil es hier ist wie in der Natur; das Leben muss von innen nach außen pulsieren und wachsen. Wenn nämlich der Innenteil abstirbt, ist auch der Außenteil bald krank. Dies bedeutet, dass die Gemeinde nach Auffassung der CDU-Fraktion alle Möglichkeiten erörtern muss, um die Ortskerne am Pulsieren zu halten.Hierbei muss auch seitens der Gemeinde versucht werden,

  • den Eigentümern die Vorteile aufzuzeigen, dass vorhandene und ausgediente Ökonomiegebäude beim Um- und Ausbau zu Wohnungen finanziell weitaus billiger sein können, weil größtenteils kein oder nur ein verminderter Grundstückserwerb erforderlich ist und somit die Gesamtkosten gegenüber einem Neubau mit Bauplatz erheblich günstiger wird.

  • die vorhandenen Baulücken zu schließen und

  • sogenannte Hintere Bebauungen dort zu ermöglichen bzw. zu forcieren, wo dies aufgrund von günstigen Erschließungsmöglichkeiten sinnvoll erscheint.

Diese drei Punkte ergeben u.a. auch aus sozialer Sicht den Vorteil, dass der Gemeinschaftsgeist des Für- und Miteinander erhalten bleibt sowie alt und jung nahe beisammen wohnen können und doch räumlich getrennt sind

2. Bauplätze für Bewohner der Gemeinde bereitstellen

Steht die Gemeinde trotzdem ganz klar geregelt in der Pflicht, Neubaugrundstücke für Bauwillige bereitzuhalten. Nach Auffassung der CDU-Fraktion müssen in allen Ortsteilen unserer Gemeinde Baugrundstücke bereitgehalten werden, damit trotz der Gesamtgemeinde ein Bewohner eines Ortsteils auch sein neues Eigenheim am Ort seiner Vertrautheit oder seiner Wahl in der Gesamtgemeinde erstellen kann.

3. Beibehaltung der Vergaberichtlinien

Die Vergabe von Baugrundstücken muss sowohl in den beiden Ortsteilen Willstätt und Sand wie auch in den anderen drei Ortsteilen Legelshurst, Eckartsweier und Hesselhurst kontrolliert erfolgen, damit die zuvor genannten und vom Regionalverband  vorgegebenen Entwicklungsmöglichkeiten eingehalten werden und es bei der Planung von Neubaugebieten auch im Hinblick auf den gültigen Flächennutzungsplan hinsichtlich ihrer Genehmigung zu keinen bösen Überraschungen kommt und dabei ein oder mehrere Ortsteile die Genehmigung eines neuen Baugebietes zumindest für einen gewissen Zeitraum versagt bekommen.

4. Flexible Lösungen in Einzelfällen

Um die bauliche Entwicklung in den Ortsteilen Willstätt und Sand von innen und außen wie auch in den Ortsteilen Legelshurst, Eckartsweier und Hesselhurst mit einer vorgesehenen Eigenentwicklung, bei der eine Außenentwicklung in erheblich geringerem Umfang vorgesehen ist, entsprechend steuern zu können, hat sich der Gemeinderat bereits vor etlichen Jahren sogenannte Vergaberichtlinien erarbeitet und vor wenigen Jahren der Situation angepasst, nach denen die Baugrundstücke an Interessenten veräußert werden.

Diese Vergaberichtlinien wurden maßgeblich von der CDU-Fraktion erarbeitet und im Gemeinderat mehrheitlich beschlossen.Sie sehen im Einzelnen vor, dass Baugrundstücke in erster Linie nur an solche Bauplatzinteressenten veräußert werden, die

  • mindestens 2 Jahre in der Gesamtgemeinde wohnhaft sind, oder

  1. seit mindestens 2 Jahren in der Gesamtgemeinde einen festen Arbeitsplatz haben.

Um der demografischen Entwicklung entgegen zu steuern, können in den Ortsteilen Willstätt und Sand bis zu 50 % der Baugrundstücke und in Legelshurst und Eckartsweier  bis zu 10 % der Baugrundstücke an solche Interessenten veräußert werden, die sich von außerhalb bewerben und diese Vergaberichtlinien nicht erfüllen. In Hesselhurst ist in den Vergaberichtlinien aufgrund der dortigen Infrastruktur bisher vorgesehen, dass nur Interessenten aus diesem Ortsteil einen Bauplatz erwerben können.

Die CDU-Fraktion vertritt zu diesen Vergaberichtlinien die Auffassung, dass je nach Situation über die vorgesehene beschränkte Prozentzahl im Einzelfall hinaus auch Baugrundstücke an solche Interessenten veräußert werden können, die die Vergaberichtlinien nicht erfüllen. Eine offizielle Ausweitung der Vergabebedingungen an solche Interessenten hält die CDU-Fraktion nicht für erforderlich, da die bisherige Festlegung vom Gemeinderat beschlossen wurde und der Gemeinderat deshalb im Einzelfall darüber hinaus entscheiden kann. Somit hat der Gemeinderat auch bei der Auswahl von Interessenten für Baugrundstücke eine gewisse Steuerungsmöglichkeit, die durch eine offizielle Ausweitung nicht unbedingt aus der Hand gegeben werden sollte.

Zur Familienförderung gewährt die Gemeinde Willstätt durch Grundsatzbeschluss des Gemeinderats, der mit den Stimmen der CDU-Fraktion zustande gekommen ist, den Bauplatzinteressenten folgende Preisabschläge:

  • Familien mit einem Kind erhalten auf den Bauplatz einen Abschlag von 1.500€,

  • Familien mit zwei Kindern erhalten auf den Bauplatz einen Abschlag von 2.000€,

  • Familien mit drei und mehr Kindern erhalten auf den Bauplatz einen Abschlag von 3.000€.

Hinsichtlich der so sehr gewünschten Priorität für den Ausbau von ausgedienten Ökonomiegebäuden und der Ausnutzung von „Baulücken“ sowie möglichen „Hinteren Bebauungen“ innerhalb der alten Ortskerne hat die Gemeinde außer empfehlenden Beratungen derzeit keine Möglichkeiten, diese voranzutreiben, da sich diese größtenteils in Privatbesitz befinden.

Die CDU-Fraktion ist mit den zuvor aufgeführten Regelungen und Vergünstigungen der Auffassung, dass die Gemeinde Willstätt bei der Verpflichtung zur Bereitstellung von Baugrundstücken und dem Zuzug neuer Bauplatzinteressenten auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung eine den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Grundstücksbesitzern gegenüber verantwortbare Position vertritt, die auch den öffentlich rechtlichen Vorgaben und trotzdem einer sparsamen Verwendung von neuem Bauland entspricht.