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20.05.2009

Stellungnahme zur Maisitzung des Gemeinderates

Von Tobias Fahrner

In der Maisitzung des Willstätter Gemeinderats antworteten die Freien Wähler, in Abwesenheit des CDU – Fraktionsvorsitzenden und des 1. Vorsitzenden des CDU Gemeindeverbands auf meine Erklärung der Aprilsitzung, in der ich das Abstimmungsverhalten der Freien Wähler kritisierte. Sie baten mich bzw. die CDU- Fraktion, „dies zukünftig zu unterlassen“.

Als Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbands sehe ich mich den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verpflichtet zu reagieren, wenn – egal von wem – Dinge behauptet werden die meiner Ansicht nach einer Richtigstellung bedürfen – jedenfalls ist das mein Verständnis von Kommunalpolitik.

In diesem langwierigen Verfahren rund um den Bauplan „am alten Schlossplatz“ hatten die Freien Wähler zuerst gegen den Rahmenplan gestimmt, dann zwei Mal für den jeweils aktuellen Entwurf und dann zuletzt im März 2009 wieder gegen die letzte Änderung des Bebauungsplansentwurfs. Dabei wurde vor der Abstimmung im März 2009 behauptet, dass man schon immer „dagegen gewesen sei“, dass ein Teil eines bestimmten privaten Grundstückes mit in die Umlegung aufgenommen wird.

Die Tatsache, dass man wie das „Fähnchen im Wind“ abstimmt, müssen die Freien Wähler mit sich und ihren potentiellen Wählern selbst ausmachen – ich verstehe unter verlässlicher und nachhaltiger Kommunalpolitik jedoch was anderes.

Dann aber zu behaupten, dass man schon immer dagegen gewesen sei, obwohl man anhand der Protokolle nachweisen kann, dass dem eben nicht so war, entbehrt nicht einer gewissen Dreistigkeit.

Viel schwerer wiegt jedoch, dass die Freien Wähler stets von Enteignung sprechen. Im betreffenden Baugebiet erfolgt eine Wertumlegung der Grundstücke, so wie sie in der Gemeinde schon mehrfach stattgefunden hat und so wie sie landauf - landab ständig praktiziert wird. Umlegung und Enteignung sind zwei komplette getrennte Dinge, die nichts miteinander zu tun haben und nicht in Verwechslung gebracht werden dürfen. Insofern verwundert es schon sehr, wenn langjährige Mandatsträger, die seit mehreren Legislaturperioden in der Kommunalpolitik tätig sind, immer wieder von Enteignung sprechen – falsche Dinge werden auch durch ständiges Wiederholen nicht richtig.

Folgende Frage muss deshalb erlaubt sein: Wollen oder können manche den Unterschied zwischen einer Enteignung und einer Umlegung nicht verstehen?

Zu guter Letzt zur Sache selbst:

Glücklicherweise ist die Grundstücksangelegenheit im Rahmen der Umlegung mittlerweile einvernehmlich geklärt. Ich hätte mich zwar darüber gefreut, wenn dies rechtzeitiger geschehen wäre, weil man sich dann viel Zeit und Kosten hätte sparen können, aber besser eine späte Einigung als gar keine.

Tobias Fahrner